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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 729/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 729/05 (https://dejure.org/2005,28977)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.2005 - 6 B 729/05 (https://dejure.org/2005,28977)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 6 B 729/05 (https://dejure.org/2005,28977)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 729/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 - und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, trifft den Dienstherrn, sofern die mit gleichem Gesamturteil abschließenden Beurteilungen in Einzelfeststellungen Unterschiede aufweisen, deren Berücksichtigung im Rahmen des Qualifikationsvergleichs nahe liegt oder sich gar aufdrängt, eine Begründungs- und Substantiierungspflicht, wenn er den Unterschieden gleichwohl keine Bedeutung beimessen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2004 - 6 B 637/04

    Rechtmäßigkeit einer Besetzung der freien Planstelle eines Ersten Kriminal- bzw.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 729/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 - und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, trifft den Dienstherrn, sofern die mit gleichem Gesamturteil abschließenden Beurteilungen in Einzelfeststellungen Unterschiede aufweisen, deren Berücksichtigung im Rahmen des Qualifikationsvergleichs nahe liegt oder sich gar aufdrängt, eine Begründungs- und Substantiierungspflicht, wenn er den Unterschieden gleichwohl keine Bedeutung beimessen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2004 - 6 B 1649/04

    Rechtmäßigkeit der Besetzung einer Planstelle eines Kriminalhauptkommissars

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 729/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 - und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, trifft den Dienstherrn, sofern die mit gleichem Gesamturteil abschließenden Beurteilungen in Einzelfeststellungen Unterschiede aufweisen, deren Berücksichtigung im Rahmen des Qualifikationsvergleichs nahe liegt oder sich gar aufdrängt, eine Begründungs- und Substantiierungspflicht, wenn er den Unterschieden gleichwohl keine Bedeutung beimessen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2004 - 6 B 2026/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Durchführung eines beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 729/05
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 6 B 2026/04 - m. w. N.
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